Mietbedingungen

Surf- und Segelschule
Müggelsee

Mietbedingungen für den Verleih der Surf- und Segelschule Müggelsee (Dietrich und Hufenbach GbR)

§ 1 Geltungsbereich und Vermieter

  1. Diese Mietbedingungen gelten für die Vermietung von Booten, Brettern und Ausrüstung durch die Surf- und Segelschule Müggelsee, insbesondere SUP, Tretboote, Kajaks, Windsurf-Material, Segeljollen, Katamarane und eFoil-Boards – einzeln oder über eine Zehnerkarte.
  2. Vermieter ist die Dietrich und Hufenbach GbR, vertreten durch die Gesellschafter Ralf Dietrich und Chris Hufenbach, Surf- und Segelschule Müggelsee, Fürstenwalder Damm 850, 12589 Berlin, Telefon 030 648 15 80, E-Mail info@alle-an-deck.de (im Folgenden „Vermieter“).
  3. Für Kurse und Ausbildungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf alle-an-deck.de/agb.
  4. Abweichende Bedingungen des Mieters gelten nur, wenn der Vermieter ihnen in Textform zustimmt.

§ 2 Mietvertrag und Voraussetzungen

  1. Der Mietvertrag kommt an der Station mit der Übergabe des Mietgegenstands zustande. Reservierungen (Segeljollen, Katamarane, eFoil-Boards) sind nur verbindlich, wenn der Vermieter sie bestätigt.
  2. Mindestalter für die eigenständige Nutzung:
    • Tretboot, SUP, Kajak und Windsurf-Material: 14 Jahre
    • eFoil-Board: 16 Jahre (gilt auch für eFoil-Kurse)
    • Segeljolle und Katamaran: Mindestalter des erforderlichen Befähigungsnachweises
  3. Wer den Mietgegenstand nutzt, muss sicher schwimmen können und gesundheitlich in der Lage sein, ihn sicher zu benutzen. Minderjährige mieten mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters. Kinder, die nicht sicher schwimmen können, tragen eine Rettungsweste; die Verantwortung trägt der begleitende Elternteil bzw. gesetzliche Vertreter.
  4. Erforderliche Nachweise:
    • Segeljolle: Sportbootführerschein Binnen unter Segel (SBF Binnen S)
    • Katamaran: SBF Binnen S und zusätzlich eine Katamaran-Lizenz (VDS oder VDWS)
    • eFoil-Board: Flite-Lizenz (z. B. aus dem eFoil-Kurs der Schule)
    • Windsurf-Material: keine Lizenz vorgeschrieben. Bei ablandigem Wind behält sich der Vermieter vor, einen Surf-Grundschein (z. B. VDWS) zu verlangen.
  5. Der Vermieter kann sich einen amtlichen Ausweis zeigen lassen und Name, Anschrift und Telefonnummer notieren. Ausweisdokumente werden nicht als Pfand einbehalten.
  6. Der Vermieter kann die Vermietung ablehnen, wenn der Mieter erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht, die Voraussetzungen nicht erfüllt oder das Wetter keine sichere Nutzung zulässt.

§ 3 Preise, Abrechnung und Zehnerkarten

  1. Es gelten die Mietpreise, die an der Station und auf alle-an-deck.de veröffentlicht sind. Alle Preise sind Endpreise. Bezahlt wird bar oder per Zehnerkarte.
  2. Abgerechnet wird in angefangenen halben Stunden ab der Übergabe bis zur Rückgabe an der Station. Wie lange die Miete dauert, muss nicht vorher angegeben werden – außer bei Reservierungen von Segeljollen, Katamaranen und eFoil-Boards.
  3. Zehnerkarten gelten für die darauf genannte Ausrüstung. Sie sind nur mit Zustimmung des Inhabers auf andere Personen übertragbar.
  4. Zehnerkarten gelten ein Jahr: Sie verfallen am selben Kalendertag des Folgejahres wie ihr Ausstellungsdatum. Genutzt werden können sie nur während der Öffnungszeiten der Station.
  5. Ein Schloss für die Sachen des Mieters gibt es auf Wunsch gegen Pfand. Das Pfand wird bei Rückgabe des Schlosses ausgezahlt.

§ 4 Übergabe, Rückgabe und Verspätung

  1. Der Mieter prüft den Mietgegenstand bei der Übergabe auf erkennbare Mängel und meldet sie sofort. Später gemeldete Schäden gelten als während der Miete entstanden, wenn der Mieter nichts anderes nachweist.
  2. Der Mietgegenstand ist vollständig und sauber an der Station zurückzugeben – bei Reservierungen zur vereinbarten Zeit, sonst spätestens zum Ende der Öffnungszeit. Wer den Müggelsee verlässt, plant den Rückweg so, dass er rechtzeitig vor Feierabend zurück ist.
  3. Bei verspäteter Rückgabe wird die zusätzliche Zeit nach Preisliste berechnet.
  4. Muss der Vermieter einen Mieter auf dem Müggelsee zurückholen, weil dieser aus eigenem Verschulden nicht selbst zurückkommt, berechnet er dafür pauschal 50 €. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind.
  5. Ist der Mieter 30 Minuten nach Ende der Öffnungszeit bzw. der vereinbarten Mietzeit nicht zurück und nicht erreichbar, darf der Vermieter die Wasserschutzpolizei oder Rettungskräfte informieren.

§ 5 Revier, Wetter und Sicherheit

  1. Segeljollen, Katamarane und Windsurf-Material dürfen nur auf dem Müggelsee innerhalb der befahrbaren Bereiche genutzt werden.
  2. Mit SUP, Tretboot und Kajak darf der Müggelsee auch verlassen werden. Der Mieter plant die Tour so, dass er rechtzeitig vor Ende der Öffnungszeit zurück ist.
  3. Für alle Mietgegenstände gilt: Sperrzonen sind nicht zu befahren, insbesondere Badebereiche (z. B. Strandbad) und Naturschutzgebiete.
  4. Der Mieter beachtet die Schifffahrtsregeln, insbesondere die Ausweichregeln, und hält Abstand zu Badenden und Anglern.
  5. Bei aufkommendem Starkwind, Gewitter oder Dunkelheit kehrt der Mieter sofort zur Station zurück. Den Anweisungen des Stationspersonals ist zu folgen. Der Vermieter kann die Nutzung aus Sicherheitsgründen jederzeit beenden.
  6. Rettungswesten stellt der Vermieter. Kinder, die nicht sicher schwimmen können, müssen eine Rettungsweste tragen; dafür ist der begleitende Elternteil verantwortlich. Auf Segeljollen müssen für alle Personen Rettungswesten an Bord sein. Beim Katamaransegeln werden Rettungswesten getragen. Beim eFoil wird eine Rettungs- und Prallschutzweste getragen.
  7. Alkohol und Drogen sind während der Nutzung nicht erlaubt.
  8. Der Mietgegenstand darf nicht an Dritte weitergegeben oder untervermietet werden. Mitfahrer sind nur bis zur zulässigen Personenzahl erlaubt.

§ 6 Pflichten des Mieters

  1. Der Mieter behandelt den Mietgegenstand sorgfältig nach den Regeln guter Seemannschaft und nutzt ihn nur für den vorgesehenen Zweck.
  2. Schäden, Verluste und Unfälle meldet der Mieter sofort, spätestens bei der Rückgabe. Er tut alles Zumutbare, um weitere Schäden zu vermeiden.
  3. Bei einem Unfall mit Beteiligung Dritter informiert der Mieter den Vermieter und, wenn nötig, die Wasserschutzpolizei.
  4. Veränderungen und Reparaturen am Mietgegenstand nimmt der Mieter nicht selbst vor.

§ 7 Schäden, Verlust und Haftung

  1. Der Mieter haftet in vollem Umfang für Schäden am Mietgegenstand und für dessen Verlust, die während der Mietzeit entstehen und die er verschuldet hat. Eine Selbstbeteiligung oder Haftungsgrenze gibt es nicht. Normale Abnutzung trägt der Vermieter.
  2. Das Mietmaterial ist nicht für den Mieter versichert. Der Vermieter empfiehlt, vor der Miete zu prüfen, ob die eigene Haftpflichtversicherung Schäden an gemietetem Wassersportgerät abdeckt.
  3. Für den Ausfall des Mietgegenstands bis zur Reparatur kann der Vermieter den entgangenen Mietpreis verlangen, wenn der Mieter den Schaden verschuldet hat; dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens.
  4. Der Vermieter ist für Schäden gegenüber Dritten haftpflichtversichert. Er haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden.
  5. Für mitgebrachte Wertsachen, Handys und Kleidung haftet der Vermieter nur nach Absatz 4.

§ 8 Reservierung, Rücktritt und Ausfall

  1. Reservierungen können bis zum Mietbeginn kostenlos abgesagt werden – bitte so früh wie möglich, damit der Mietgegenstand anderweitig vergeben werden kann.
  2. Ist eine sichere Nutzung wegen Wetter (z. B. Starkwind, Gewitter) oder eines Defekts nicht möglich, fällt die Miete aus. Bereits gezahlte Beträge werden erstattet oder bei der Zehnerkarte nicht abgebucht.
  3. Kehrt der Mieter wegen schlechten Wetters früher zurück, wird nur die tatsächlich genutzte Zeit berechnet – auch bei Reservierungen.

§ 9 Datenschutz und Schlussbestimmungen

  1. Der Vermieter verarbeitet Name, Anschrift, Kontaktdaten, Unterschrift und die Ausleihen (Datum, Zeiten, Material, Schloss/Pfand) zur Abwicklung der Miete und der Zehnerkarte und zur Klärung von Schäden. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung auf alle-an-deck.de/datenschutz.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften ihres Wohnsitzstaates entzogen wird.
  3. Sollte eine Bestimmung dieser Mietbedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen tritt die gesetzliche Regelung.

Stand: Oktober 2026